— So funktioniert’s
Von der ersten Anfrage bis zur passenden Haushaltshilfe: Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich und begleiten Sie persönlich durch alle Schritte.
Kontakt aufnehmen
Erzählen Sie uns, wobei wir Sie unterstützen können.
Ob Sie sich regelmäßig Hilfe im Haushalt wünschen, Unterstützung beim Einkaufen benötigen oder einfach im Alltag etwas Entlastung brauchen – melden Sie sich bei uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Dann vereinbaren wir ein persönliches Gespräch, in dem wir gemeinsam klären, welche Unterstützung zu Ihnen passt.
Alles in Ruhe klären
Wir schauen gemeinsam, wie wir Sie am besten unterstützen können.
In einem persönlichen Erstgespräch in Ihren Räumlichkeiten klären wir, wie häufig Sie Hilfe benötigen, welche Aufgaben Ihre Haushaltshilfe übernehmen soll und wann die Einsätze am besten in Ihren Alltag passen. Liegt ein Pflegegrad vor, schauen wir außerdem, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Die passende Haushaltshilfe finden
Eine feste Haushaltshilfe, auf die Sie sich verlassen können.
Ist alles geklärt, kann die Unterstützung beginnen. Ihre Haushaltshilfe kommt zu den vereinbarten Zeiten und hilft dort, wo Sie im Alltag Entlastung brauchen. Dabei setzen wir möglichst auf eine feste Haushaltshilfe, statt auf ständig wechselnde Mitarbeiter.
Unterstützung beginnt
Denn neben zuverlässiger Unterstützung muss auch das Persönliche stimmen.
Wir suchen eine Haushaltshilfe aus, die zu Ihren Bedürfnissen und möglichst auch zu Ihnen als Mensch passt. Denn Vertrauen und ein gutes Gefühl sind für uns genauso wichtig wie zuverlässige Unterstützung.
— Kostenübernahme für Haushaltshilfe durch die Pflegekasse
Eine Haushaltshilfe muss nicht immer selbst bezahlt werden. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Gerne schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.
Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag können unsere Leistungen darüber abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere Möglichkeiten: Bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützung im Alltag genutzt werden. So kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag ein deutlich höheres Budget für Ihre Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung zur Verfügung stehen.
Auch die Verhinderungspflege kann infrage kommen, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Dafür steht gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von derzeit bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Welche Leistungen Sie nutzen können, müssen Sie nicht allein herausfinden. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Auch danach halten wir den Aufwand für Sie so gering wie möglich: Am Monatsende bestätigen Sie lediglich die erbrachten Leistungen mit Ihrer Unterschrift. Um die weitere Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern wir uns.
Sie möchten wissen, welche Unterstützung für Sie möglich ist?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
— Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad, um eine Haushaltshilfe zu nutzen?
Nein. Sie können unsere Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen und die Kosten selbst übernehmen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können die Kosten häufig ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, hängt unter anderem von Ihrem Pflegegrad und den Leistungen ab, die Sie bereits nutzen.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe?
Ja, das ist möglich. Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und im Haushalt finanziert werden.
Als anerkannter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. So haben Sie mit der Abrechnung möglichst wenig Aufwand.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 Euro im Monat und steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Und keine Sorge, wenn Sie den Betrag einmal nicht vollständig nutzen: Nicht verbrauchte Beträge können angespart und später für Ihre Haushaltshilfe eingesetzt werden.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht?
Gerade wenn Sie regelmäßig Unterstützung im Haushalt benötigen, reichen 131 Euro im Monat nicht immer aus. Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das nennt sich Umwandlungsanspruch.
Dadurch kann Ihnen zusätzlich zum Entlastungsbetrag ein höheres Budget für Ihre Haushaltshilfe zur Verfügung stehen. Da die Nutzung Auswirkungen auf das Pflegegeld haben kann, erklären wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie dabei beachten sollten.
Reicht das verfügbare Budget nicht aus oder wünschen Sie zusätzliche Stunden, können Sie die Differenz selbstverständlich auch selbst bezahlen.
Kann ich meinen Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Wenn Sie Ihren Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nur teilweise nutzen, geht der Rest nicht gleich verloren. Er wird automatisch in die folgenden Monate übertragen.
Auch nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können noch bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Es lohnt sich also zu prüfen, ob bei Ihnen noch ein Guthaben vorhanden ist.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Das möchten wir für Sie so einfach wie möglich machen. Wenn eine direkte Abrechnung möglich ist, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Für Sie bleibt es unkompliziert: Am Monatsende unterschreiben Sie lediglich den Leistungsnachweis. Um alles Weitere kümmern wir uns.
Kann ich nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt eine Haushaltshilfe bekommen?
Auch ohne Pflegegrad kann nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Behandlung oder in bestimmten anderen Situationen vorübergehend Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen. Die Kosten können dann unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Ob und für welchen Zeitraum Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Krankenkasse. Liegt eine Kostenübernahme vor, können Sie sich gerne bei uns melden.